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rechnungswesen

Steuerberatung


Bei der Erstellung von Steuererklärungen werden im jährlichen Turnus (z.B. bei Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuererklärungen) oder in speziellen Einzelfällen (z.B. Erbschaftsteuer-erklärung), die relevanten Sachverhalte ermittelt, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Dokumentation des wirtschaftlichen Erfolgs wird dem Unternehmer durch den jährlich zu erstellenden Jahresabschluss geliefert.

Im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsberatung begleiten wir Sie in verschiedenen, zumeist individuellen Sachverhalten und Fragestellungen. Dazu gehören z.B. Investitionsvorhaben, Erbfolge und Vermögensübertragungen. Regelmäßig verschaffen wir uns einen kompletten Eindruck über Ihre steuerliche Situation und die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen. Dadurch kann die optimale Umsetzung Ihrer Interessen gesichert werden.

Steuerberatung für Sie und Ihr Unternehmen:

• Erstellung von Steuererklärungen
• Erstellung von Jahresabschlüssen
• Gestaltungsberatung (u.a.):
spacer- steuerliche Vertragsgestaltung
spacer- Steuerbelastungsrechnung / -vergleich
spacer- Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf
spacer- Beteiligungskauf / Beteiligungsverkauf
spacer- Existenzgründungsberatung
spacer- Vermögensübertragung
spacer- erbschaftsteuerliche Beratung
spacer- Umwandlungen
spacer- Unternehmensnachfolge
spacer- Gemeinnützigkeitsrecht